Kurzantwort: Gesundheitszeugnis, rote Karte und Gesundheitspass werden im Alltag oft synonym verwendet. Gemeint ist meistens die Bescheinigung über die Erstbelehrung nach §43 IfSG.

Wer einen neuen Job in Gastronomie oder Lebensmittelbereich beginnt, hört unterschiedliche Begriffe. Der eine Arbeitgeber spricht vom Gesundheitszeugnis, der nächste von der roten Karte, ein anderer vom Gesundheitspass. Das kann verwirrend sein, meint aber häufig dieselbe Pflicht.

Die Begriffe im Überblick

BegriffBedeutung im Alltag
GesundheitszeugnisUmgangssprachlicher Begriff für die Bescheinigung nach §43 IfSG
Rote KarteAlter oder regional gebräuchlicher Begriff, häufig in Gastronomie
GesundheitspassWeitere umgangssprachliche Bezeichnung
ErstbelehrungDer eigentliche Belehrungstermin beziehungsweise Online-Kurs
Bescheinigung nach §43 IfSGRechtlich präzisere Bezeichnung

Warum gibt es so viele Namen?

Früher wurden teilweise andere Begriffe verwendet. Viele davon sind in Betrieben, Schulen und Verwaltungen erhalten geblieben. Für den Job ist vor allem wichtig, dass die Bescheinigung den Anforderungen nach §43 Infektionsschutzgesetz entspricht.

Was sollten Sie beim Arbeitgeber abgeben?

Geben Sie die Bescheinigung ab, die Sie nach der Erstbelehrung erhalten. Ihr Arbeitgeber muss nachweisen können, dass Sie vor Arbeitsbeginn ordnungsgemäß belehrt wurden. Fragen Sie bei Unsicherheit nach, ob eine digitale PDF-Bescheinigung akzeptiert wird.

Kann man die rote Karte online machen?

Ja, wenn mit roter Karte die Bescheinigung nach §43 IfSG gemeint ist und die Online-Belehrung autorisiert durchgeführt wird. Der Begriff ist umgangssprachlich, die gesetzliche Grundlage bleibt dieselbe.

Häufige Fragen

Ist die rote Karte dasselbe wie das Gesundheitszeugnis?

Im Alltag ja. Beide Begriffe meinen meist die Bescheinigung nach §43 IfSG.

Welcher Begriff steht im Gesetz?

Im Gesetz geht es um die Belehrung und Bescheinigung nach §43 Infektionsschutzgesetz.

Bedeutet Gesundheitszeugnis eine Untersuchung?

Heute ist in der Regel die Belehrung gemeint, nicht eine allgemeine ärztliche Untersuchung.

Weitere hilfreiche Artikel

Offizielle Quellen

TestHelp24: Gesundheitszeugnis nach §43 Infektionsschutzgesetz

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